Freiwillige Feuerwehrleute und Ambulance Workers Benefit Law wird von Gouverneur unterzeichnet

Long Island, NY - Gouverneur Andrew Cuomo unterzeichnete ein Gesetz, das freiwilligen Helfern Vorteile bringen würde Feuerwehrleute und freiwillig Krankenwagen Arbeiter, wenn sie im Dienst verletzt werden, während sie im Notfall helfen, bevor ein befehlshabender Offizier am Tatort eintrifft.

Vor der Verabschiedung des Gesetzes konnten Freiwillige, die Notfalldienste außerhalb ihrer regulären Zuständigkeit - bevor "ein kommandierender Offizier" am Unfallort eintraf - zur Verfügung gestellt wurden, Leistungen verweigert werden, die ihre Verletzungen abdecken.

Die Gesetzgebung, die vom Abgeordneten William B. Magnarelli und Senator Joseph A. Griffo gesponsert wird, ändert das allgemeine kommunale Recht, um das freiwillige Feuerwehrbenutzungsrecht (VFBL) und das freiwillige Ambulanzdienstleistungsgesetz (VAWBL) für Freiwillige abzudecken, die zuvor Rettungsdienste geleistet haben Ein kommandierender Offizier kommt auf die Baustelle. VFBL und VAWBL bieten eine Deckung, die der Entschädigung der Arbeitnehmer für im dienstlichen Bereich erlittene Verletzungen entspricht.

Robert McConville, Präsident der Feuerwehrvereinigung des Staates New York (FASNY), der sich für die Passage einsetzte, sagte: "Danke Gouverneur Cuomo und den Sponsoren des Gesetzes, dem Abgeordneten William B. Magnarelli und Senator Joseph A. Griffo, für die Ansprache diese kritische Situation. Freiwillige Notfallmaßnahmen sind gefährlich. Dies war eine Eigenart des Gesetzes, das jetzt behandelt wurde, was es erlaubt, dass eine lokale Regierungseinheit und eine Feuergesellschaft die Deckung für Freiwillige, die unter diesen Umständen reagieren, genehmigen und dadurch den bestmöglichen Notfalldienst für die Bürger des Staates fördern. New Yorks freiwillige Ersthelfer und ihre Familien verdienen es zu wissen, dass sie diesen Schutz haben, wenn sie auf Notrufe reagieren, wo jede Sekunde den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten kann ".

Rechnung Nr. A00400 / S03590 besagt: Für den Fall, dass ein aktiver freiwilliger Feuerwehrmann oder freiwilliger Rettungssanitäter Dienstleistungen erbringt, wenn kein zuständiger leitender Offizier anwesend ist, hat ein solcher freiwilliger Feuerwehrmann oder freiwilliger Krankenwagenarbeiter Anspruch auf Deckung unter der VFBL oder der VAWBL während der Zeit, in der solche Dienste erbracht werden.

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